Reitbahnordnung des URFV Altenfelden-Mühltal
- Vor betreten der Reitbahn ist deutlich „Tor frei“ zu fragen und die Antwort „Tor ist frei!“ abzuwarten, ebenso beim Verlassen der Bahn.
- Bei Betreten der Reitbahn wird gegrüßt, ebenso beim Verlassen der Bahn.
- In der Reitbahn dürfen sich zu Fuß nur Unterrichtspersonen aufhalten.
- Es wird auf der Mittellinie auf- und abgesessen. Wenn es den Reitbetrieb nicht stört, darf auch in der Ecke mit Hilfe der Treppe aufgesessen werden.
- Ordnungsdienst in der Reitbahn hat der Reitlehrer bzw. der am meisten erfahrene Reiter, wenn kein Reitlehrer anwesend ist. Er ist berechtigt, gegebenenfalls Reiter auf unkorrektes reiterliches Verhalten hinzuweisen.
- Die Schulabteilung hat immer Vorrang und bleibt auch im Schritt am Hufschlag.
- Auf Anfänger ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
- Beim Reiten auf zwei Händen und beim Wechseln begegnen einander die linken Hände.
- Der Reiter auf der linken Hand hat Vorrang, ebenso der Reiter am Hufschlag vor allen Figuren sowie alle geraden Linien (Mittellinie, Wechsellinie) vor allen gebogenen. Zum Beispiel hat der Reiter auf der großen Tour Nachrang gegenüber jenem auf der ganzen Bahn.
- Beim Reiten der großen Tour hat der Hufschlag frei zu bleiben. Schritt wird mindestens 2 m von der Wand geritten und nicht von 2 oder mehr Pferden nebeneinander, Halten ist auf dem Hufschlag nicht gestattet.
- Longieren während der Gruppenstunden ist nicht gestattet. Während dem Anfängerunterricht sind nicht mehr als zwei Longen gestattet. Sobald sich in der Halle mindestens ein Reiter aufhält, dürfen maximal zwei Pferde longiert werden. Ab vier Reitern, darf nur noch ein Pferd longiert werden. Wenn in der Halle Privatunterricht gehalten wird, darf nur nach Absprache mit dem Unterrichtenden und maximal ein Pferd longiert werden. Der Unterrichtete hat grundsätzlich Vorrang.
- Während des Voltigierbetriebes, welcher zuvor mit dem Verantwortlichen abgesprochen wurde, ist die Halle freizuhalten.
- Pferdedecken und Kleidungsstücke sind in der dafür vorgesehenen Ablage (in der Ecke bei M) und nicht auf der restlichen Bande zu deponieren!
- Der Aufbau von Hindernissen und das Springen sind nur in den dafür vorgesehenen Zeiten oder nach Absprache mit dem Verantwortlichen gestattet. In dem für die Hindernisse vorgesehenen Raum ist absolute Ordnung zu halten. (Keine Stangen am Boden!!!!)
- Die Tribüne ist während des normalen Schulbetriebes nicht zu betreten.
- Bei Nichteinhaltung der Reitbahnordnung kann der Reitlehrer bzw. der am meisten erfahrene Reiter die betroffene Person aus der Halle oder von den Plätzen verweisen.
Altenfelden, am 01.02.09